Zahlen, Normen und Begriffe, mit Quelle.
Wir veröffentlichen an dieser Stelle das, was wir belegen können: die Marktlage mit Quellenangabe, den rechtlichen Rahmen unseres Produktfelds und die Begriffe, über die im Kundentermin regelmäßig aneinander vorbeigeredet wird.
Der Nachweisdruck steigt, die Menschen werden weniger.
Jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle. Wo mehrere Häuser unterschiedlich rechnen, nennen wir die Spannweite statt des günstigsten Werts.
Die drei Zahlen ergeben zusammen ein Bild, das jeder Instandhaltungsleiter kennt: Die Pflicht bleibt vollständig, der Nachweis wird härter geprüft, und geplant wird trotzdem in einer Tabelle, die einer Person gehört. Genau in dieser Lücke arbeitet Norevia.
Woraus die Pflicht folgt
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie zeigt, an welchen Stellen unsere Software ansetzt und welche Entscheidung beim Betrieb bleibt.
| Grundlage | Worum es geht | Wo Norevia ansetzt |
|---|---|---|
| BetrSichV | Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine befähigte Person, Fristen nach Gefährdungsbeurteilung | Fristenverwaltung, Prüflauf, Prüfdokument |
| DGUV Vorschrift 3 | Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel | Prüfarten, Messwerte, Nachweisführung |
| DGUV Regel 100-500 | Prüfung von Arbeitsmitteln wie Hebezeugen, Anschlagmitteln und Bühnen | Gerätearten, Prüfschritte, Sperrentscheidung |
| DIN 31051 | Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung als getrennte Maßnahmen | Vorgangsarten in der Instandhaltung |
| TRGS 611 | Wassermischbare Kühlschmierstoffe, wöchentliche Kontrolle und Grenzwerte | Messreihen, Nachmessung, Tagesmeldung |
| DSGVO und revDSG | Verarbeitung personenbezogener Daten, hier vor allem Prüfer und Meldende | Rollen, Rechte, Betriebsstufen der Norevia Cloud |
Sechs Wörter, über die im Termin gestritten wird
Wir sprechen die Sprache des Betriebs und nicht die der Software. Diese sechs Begriffe lohnen sich trotzdem, vorher zu klären.
- Befähigte Person
- Wer aufgrund Ausbildung, Erfahrung und zeitnaher Tätigkeit eine Prüfung durchführen darf. Die Feststellung bleibt bei ihr, auch wenn eine Software führt und dokumentiert.
- Prüffrist
- Der Abstand zwischen zwei wiederkehrenden Prüfungen. Er folgt aus der Gefährdungsbeurteilung und nicht aus einer allgemeinen Tabelle.
- Befund
- Das Ergebnis eines Prüfschritts. Ein Befund ohne Mangel schließt den Vorgang, ein Befund mit Mangel erzeugt eine Entscheidung.
- Mangel
- Eine Abweichung mit Folge. Sie führt zur Sperrung, zum Weiterbetrieb unter Auflage oder zur Instandsetzung, und diese Entscheidung gehört dokumentiert.
- Nachweis
- Das Dokument, das im Audit oder nach einem Unfall zählt. Entscheidend ist nicht, dass geprüft wurde, sondern dass es belegbar ist.
- Mandant
- Die vollständige Trennung der Daten eines Kunden von allen anderen. Grundlage für Konzerne mit mehreren Gesellschaften und für Prüfdienstleister mit fremden Beständen.
Woran wir gerade schreiben.
Fachbeiträge, Anwenderberichte und Auswertungen aus dem Betrieb entstehen gerade. Wir veröffentlichen sie, wenn sie auf eigenen Daten beruhen, und nicht, um diese Seite zu füllen. Wer eines der Themen früher braucht, bekommt es auf Anfrage.
Anwenderberichte
Erst nach schriftlicher Freigabe des jeweiligen Kunden. Kein Logo und kein Zitat ohne Unterschrift.
Fachbeiträge
Zu Prüffristen, Datenübernahme und der Rolle der befähigten Person. Geschrieben von den Menschen, die die Termine führen.
Presseanfragen an presse@noreviaglobal.com.
Ihre Ausgangslage einordnen lassen
Schicken Sie uns Bestandsgröße, Prüfarten und die Frage, an der Sie hängen. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung mit Bezug auf die einschlägige Grundlage, ohne Verkaufstermin.