Nehmen Sie das Nachweisrisiko aus Ihrem Betrieb.
Die Prüfung selbst ist selten das Problem. Das Problem ist der Weg davor und danach: eine Frist, die niemand fortschreibt, ein Befund, der in einem Formular endet, und ein Nachweis, den im Ernstfall jemand aus vier Quellen zusammensucht. Diese Initiative schließt genau diese Lücke.
Drei Stellen, an denen die Kette heute reißt
Keine dieser Lücken entsteht aus Nachlässigkeit. Sie entstehen, weil kein System den gesamten Weg abbildet.
Die Frist lebt neben dem Bestand
Der Gerätestamm liegt in einer Tabelle, der Prüfplan in einer zweiten. Kommt ein Gerät dazu, entsteht die Frist erst, wenn jemand daran denkt.
Der Befund endet im Formular
Der Mangel wird auf Papier festgehalten und danach mündlich weitergegeben. Ob er behoben wurde, weiß der Betrieb erst bei der nächsten Prüfung.
Der Nachweis wird gesucht
Im Audit oder nach einem Unfall zählt nicht, dass geprüft wurde, sondern dass es belegbar ist. Das Zusammensuchen kostet Tage, die niemand eingeplant hat.
Ein Vorgang statt vier Ablagen
Legen Sie den Bestand einmal an.
Geräteart, Standort und Prüfpflicht gehören zusammen. Aus der Geräteart folgt die Prüfart, aus der Prüfart der Zyklus, aus dem Zyklus die Frist. Ein neues Gerät erzeugt seine Frist selbst.
Führen Sie den Prüflauf am Gerät.
Die befähigte Person arbeitet die Prüfschritte in Prüferform ab, auf dem Tablet in der Halle. Messwert, Befund und Bewertung entstehen im selben Vorgang und nicht am Abend im Büro.
Lassen Sie aus dem Mangel einen Auftrag werden.
Ein Befund erzeugt die Entscheidung über Sperrung oder Weiterbetrieb und daraus den Auftrag zur Behebung. Die Nachprüfung hängt am ursprünglichen Mangel und schließt ihn.
Erzeugen Sie den Nachweis aus dem Vorgang.
Das Prüfdokument entsteht aus der Historie und nicht aus einer nachträglichen Zusammenstellung. Es enthält, wer wann was geprüft hat, was gefunden wurde und wie es geschlossen wurde.
Woraus die Pflicht folgt
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie zeigt, an welchen Stellen die Software ansetzt und welche Entscheidung beim Betrieb bleibt.
| Grundlage | Worum es geht | Wo Norevia ansetzt |
|---|---|---|
| BetrSichV | Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine befähigte Person, Fristen nach Gefährdungsbeurteilung | Fristenverwaltung, Prüflauf, Prüfdokument |
| DGUV Vorschrift 3 | Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel | Prüfarten, Messwerte, Nachweisführung |
| DGUV Regel 100-500 | Prüfung von Arbeitsmitteln wie Hebezeugen, Anschlagmitteln und Bühnen | Gerätearten, Prüfschritte, Sperrentscheidung |
| DIN 31051 | Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung als getrennte Maßnahmen | Vorgangsarten in der Instandhaltung |
| TRGS 611 | Wassermischbare Kühlschmierstoffe, wöchentliche Kontrolle und Grenzwerte | Messreihen, Nachmessung, Tagesmeldung |
Die Feststellung trifft in jedem Fall die befähigte Person. Die Software führt, dokumentiert und erinnert, sie bewertet nicht an ihrer Stelle.
Prüfpflicht am eigenen Bestand durchspielen
Nennen Sie uns eine Geräteart und einen Standort. Wir zeigen den Weg von der Frist über den Prüflauf und den Mangel bis zum fertigen Nachweisdokument an genau diesem Beispiel.